Modernisieren für das Klima!
Gebäudeenergiegesetz (GEG) und moderne Ölheizung
Eine Ölheizung, die in die Jahre gekommen und beispielsweise älter als 20 Jahre oder gar 30 Jahre ist,
gehört in jedem Fall modernisiert - auch wenn aufgrund guter Abgaswerte auf den ersten Blick
vielleicht nicht unbedingt die Notwendigkeit für einen Austausch besteht.
Warum also besser heute als morgen austauschen? Folgende wichtige Gründe sprechen dafür:
Eine moderne Öl-Brennwertheizung nutzt die eingesetzte Energie zu nahezu 100% aus.
Durch den eingebauten Wärmetauscher entweicht praktisch keine Energie mehr durch den Schornstein.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2024 fordert generell bei neuen Heizungen in ausgewiesenen Neubaugebieten die Einbindung von 65% erneuerbarer Energie.
Bei Ersatz- oder Neu Installationen in Baulücken oder Bestandsgebäuden können ÖL Brennwertheizungen weiterhin ohne besondere Auflagen eingebaut werden, so lange in der Kommune keine Wärmeplanung verabschiedet wurde.
In Gemeinden über 100.000 Einwohner muss die Wärmeplanung bis Juni 2026 und bei kleineren Gemeinden bis Juni 2028 vorliegen.
Ab Juli 2026 bzw. Juli 2028 gelten dann endgültig die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetztes (GEG).
Aber auch hier hat die moderne Ölbrennwertheizung eine Zukunft:
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht als Standardlösungen für die Erfüllung des 65% Ziels unter anderem vor:
Wärmepumpen Hybrid Heizung aus WP in Kombination mit Flüssigbrennstofffeuerung
oder
Solarthermie Hybridheizung bestehend aus einer solarthermischen Anlage und einer Flüssigbrennstofffeuerung
Bei bestehende Heizungsanlagen und in 2024 bis 2026/2028 eingebaute Anlagen muss der erneuerbare Anteil ab 2029 auf 15%, ab 20235 auf 30% und 2040 auf 60% erhöht werden.
Einige Länder fordern schon heute 10-15% erneuerbaren Anteil bei fossilen Energieträgern, was auch generell anzustreben ist und bei Heizöl EL im Markt verfügbar ist.
Ab 2045 wird ein 100% Ersatz der fossilen Heizungen angestrebt.
Um dieses Ziel zu erreichen, wird fossiles Heizöl in den nächsten Jahren durch CO2 neutralen biogenen oder synthetischen Brennstoff ersetzt.
Weiterführende Informationen finden Sie unter:
www.zukunftsheizen.de
auf dem futurefuels.blog
und unter dem Gesetz zum Erneuerbaren Heizen | Bundesregierung
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